Das Qualifizierungschancengesetz wurde zum 1. April 2024 weiterentwickelt, um die Förderung beruflicher Weiterbildung noch attraktiver und flexibler zu gestalten. Ziel ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin zu unterstützen, durch Weiterbildung besser auf digitalen Wandel und damit verbundene Veränderungen der Arbeitswelt vorbereitet zu sein.
Was ist neu ab 1. April 2024?
- Höhere Zuschüsse für Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt
Abhängig von der Unternehmensgröße erstattet die Bundesagentur für Arbeit über den Arbeitgeberservice jetzt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts von Beschäftigten für Ausfallzeiten aufgrund der Weiterbildung. Voraussetzung ist ein Weiterbildungsumfang von mehr als 120 Zeitstunden und die AZAV-Zertifizierung des Bildungsanbieters.
- Erweiterte Zielgruppe
Neben Beschäftigten in Berufen, die stark vom Wandel betroffen sind, können jetzt auch Mitarbeiter*innen ohne Berufsabschluss und Personen, die seit mehr als vier Jahren keine Weiterbildung gemacht haben, unterstützt werden.
- Verkürzte Antragsprozesse
Der Antragsprozess bei der Bundesagentur für Arbeit wurde vereinfacht, um Unternehmen und Mitarbeiter*innen einen schnelleren Zugang zur Förderung zu ermöglichen.
- Stärkere Unterstützung für digitale und innovative Qualifizierungen
Weiterbildungen mit Bezug auf Digitalisierung, IT-Kenntnisse oder innovative Technologien werden gezielt gefördert.
Vorteile für Unternehmen und Arbeitnehmer*innen
- Unternehmen können ihre Mitarbeiter*innen besser für die Zukunft qualifizieren und so Fachkräftemangel vorbeugen.
- Beschäftigte erhalten eine größere Chance, ihre Fähigkeiten zu erweitern und ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.
Die Förderbedingungen finden Sie hier