Sicherheitsbeauftragte*r (Firmenseminar)
Nach §22 SGB VII ist in einem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragte*r zu bestellen. Je nach den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren ist die Zahl der Sicherheitsbeauftragten sogar zu erhöhen. Nach der Fortbildung zum*r Sicherheitsbeauftragten unterstützen Sie den Unternehmer und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In der Ausbildung erwerben Sie Basiskenntnisse entsprechend der Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte*r.
Seit fast 30 Jahren bieten wir in enger Zusammenarbeit mit Fachpersonal aus der Praxis aktuelle Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz im Herzen Berlins - aus der Praxis, für die Praxis.