CQ Beratung+Bildung GmbH

Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung bei CQ

Fördermöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung bei CQ

Fördermöglichkeiten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
für Arbeitssuchende

1. Was ist der AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit und des Jobcenters für Arbeitsuchende bzw. Arbeitslose. Nach Ausstellung des Gutscheins kann sich der*/die Geförderte selbst einen der zugelassenen Bildungsträger suchen.

2. Wer kann den AVGS beantragen?
Ein Anspruch auf den AVGS haben Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I nach mindestens 6 Wochen Arbeitslosigkeit. Für Bezieher von ALG II, Absolventen der Hochschule/Ausbildung und Individuen nach der Elternzeit (u.a.) liegt die Ausstellung eines AVGS im Ermessen des Arbeitsvermittlers der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.

3. Was wird gefördert?
Heranführung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt
Feststellung bzw. Verringerung von Vermittlungshemnissen (z.B. Sprachkurs)
Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
Maßnahme zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Es können auch mehrere dieser Elemente in Kombination auftreten. Der ausgestellte AVGS bezieht sich immer auf Maßnahmen, deren Vermittlung maximal 8 Wochen in Anspruch nimmt.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Jobcenter und/oder Agentur für Arbeit
Service-Hotline: 0800-4555500 (kostenfrei)

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
für Berufstätige

1. Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG dient zur Förderung von Meisterkursen, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder anderen vergleichbaren Lehrgängen im nicht-akademischen Bereich.

2. Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Gefördert werden alle Personen, die sich durch einen Lehrgang auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Spezifisch geht es dabei um Abschlüsse zum*r Handwerks- und Industriemeister*in, Erzieher*in, Techniker*in, Betriebswirt*in o.ä. Eine Altersgrenze für die Beantragung besteht nicht.

3. Was wird gefördert?
Einkommens- und vermögensunabhängig werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit bis zu 15.000€ gefördert. Dabei werden 40% als Zuschuss bereitgestellt und für den restlichen Betrag gibt es ein zinsgünstiges Darlehen der kfW. Nähere Informationen zu zusätzlichen Möglichkeiten für einen Darlehenserlass finden Sie auf der Website des Aufstiegs-BAföG.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Info-Hotline: 0800 622 36 34 (kostenfrei)

Berufliche Rehabilitation - Deutsche Rentenversicherung
für Arbeitssuchende und Rehabilitanden

1. Was ist die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung?
Die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung richtet sich an jene Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und wieder in das Arbeitsleben integriert werden möchten.

2. Wer kann Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation beantragen?
Um die sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zur erhalten, müssen Sie in gesundheitlicher Rehabilitation sein und wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden wollen. Etwaige Ausschlussgründe sind z.B. eine Wartezeit von weniger als 15 Jahren bei der Rentenversicherung oder der Beamtenstatus. Eine genaue Übersicht können Sie sich mit Ihrem „Reha-Berater“ verschaffen.

3. Was wird gefördert?
Neben der Förderung zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können Antragssteller*innen auch Unterstützung bei Unterkunft, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (in Form eines Gründungszuschusses) oder technische und persönliche Hilfsmittel erhalten. Eine genaue Übersicht finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Deutsche Rentenversicherung
Service-Hotline: 0800 1000 4800 (kostenfrei)

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
für Arbeitssuchende der Bundeswehr

1. Was ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr operiert an verschiedenen Standorten deutschlandweit. Er kümmert sich um die Beratung und berufliche Eingliederung von Soldaten*innen auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistenden und Berufssoldaten*innen.

2. Wer kann Maßnahmen des BFD beantragen?
Die Förderungsmaßnahmen richten sich vor allem an abgehende Soldaten*innen auf Zeit, wobei der Anspruch ja nach Verpflichtungszeit gestaffelt ist. Eine genauere Übersicht findet sich auf der Website des Berufsförderungsdienstes.

3. Was wird gefördert?
Neben der schulischen Bildung über die Bundeswehrfachschulen wird vor allem die berufliche Bildung gefördert. Darunter versteht sich vor allem die Aus-, Fort- und Weiterbildung in privaten sowie öffentlichen Bildungsinstituten, Hochschulen und Betrieben.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Bürger-Telefon der Bundeswehr: 030 1824 24242

Beschäftigtenförderung (Qualifzierungschancengesetz) - neu ab 1. April 2024
für Berufstätige

1. Was ist die Beschäftigtenförderung?
Alle aktuell Erwerbstätigen können unabhängig vom Alter oder der Betriebsgröße nach dem Qualifizierungschancengesetz eine Weiterbildungsförderung erhalten. Dies betrifft vor allem jene Angestellte, deren Tätigkeiten durch die Digitalisierung bedroht sind und in Zukunft u.U. ersetzt werden.

2. Wer kann nach dem Qualifizierungschancengesetz Maßnahmen beantragen?
Gefördert werden Berufstätige, die in Rücksprache mit dem*r Arbeitgeber*in eine zukunftsweisende Fortbildung belegen möchten, um bestehende Kompetenzen und Fähigkeiten zu erneuern sowie zu erweitern. Dabei muss der Abschluss der letzten vergleichbaren Weiterbildung mindestens vier Jahre in der Vergangenheit liegen.

3. Was wird gefördert?
Abhängig von der Betriebsgröße werden neben einem Anteil von 15% – 100% der Weiterbildungskosten auch 25% – 75% Arbeitsentgeltzuschuss geleistet, um die Fehlzeit im Betrieb auszugleichen. Eine konkrete Aufteilung der Zuschüsse und Förderungsmaßnahmen finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Agentur für Arbeit
Service-Hotline: 0800 4 555500 (kostenfrei)

Bildungsgutschein
für Arbeitssuchende und Berufstätige

1. Was ist der Bildungsgutschein?
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine von der Agentur für Arbeit geförderte Übernahme der Weiterbildungskosten für Arbeitslose oder von der Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.

2. Wer kann einen Bildungsgutschein beantragen?
Bildungsgutscheine richten sich sowohl an Arbeitnehmende als auch Arbeitslose, denen eine Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, um eine Arbeitslosigkeit zu beenden.
eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Arbeitnehmer*innen können bei der Unterstützung mit einem Bildungsgutschein durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.

Ein Gutschein wird immer nur nach einem Beratungstermin mit dem*r jeweils zuständigen Arbeitsvermittler*in ausgestellt.

3. Was wird gefördert?
Mit dem Bildungsgutschein werden bei geförderten Maßnahmen bei privaten Bildungsträgern neben den Fortbildungskosten auch die Fahrtkosten oder Kosten für Verpflegung oder auswärtige Unterbringung übernommen.

Bei CQ gibt es in vier Bereichen Weiterbildungen, die mit Bildungsgutscheinen gefördert werden können und sich jeweils an spezifische Zielgruppen richten:

  • Fachbereich Arbeitssicherheit
  • Fachbereich Brandschutz
  • Fachbereich Gesundheitsschutz
  • Fachbereich Biotech & Life Sciences

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Agentur für Arbeit
Beratungs-Hotline: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)

Bildungskredit
für Schüler*innen und Student*innen

1. Was ist der Bildungskredit?
Der Bildungskredit ist eine im Rahmen des Bildungskreditprogramms der Bundesregierung eingeführte Finanzierung für die schulische Ausbildung oder das Studium. Dieser wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ausgestellt und muss zinsgünstig zurückgezahlt werden.

2. Wer kann einen Bildungskredit beantragen?
Der Bildungskredit richtet sich an Schüler*innen sowie Studenten*innen im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium, die finanziell Ihre Ausbildung, Ihr Studium oder ein Praktikum finanzieren möchten.

3. Was wird gefördert?
Mit einem Kreditvolumen von 1.000€ bis 7.000€ können wahlweise monatliche Raten von 100€, 200€ oder 300€ gewählt werden, die erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate zu 120€ Rückzahlrate im Monat fällig sind. Ebenso sind außerordentliche Rückzahlungen stets in beliebiger Höhe möglich.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Bundesverwaltungsamt/Bundesregierung
Telefon-Hotline: 022899358-4492

Bildungsscheck (nur noch in einigen Bundesländern möglich)
für Berufstätige

1. Was ist der Bildungsscheck?
Der Bildungsscheck bietet Erwerbstätigen in Unternehmen mit Hauptsitz bzw. Betriebsstätte in Brandenburg eine anteilige Förderung von weiterbildenden Maßnahmen in Kollaboration mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

2. Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
Die Fördermaßnahme richtet sich an Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg und/oder in Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Maßnahmen, wie z.B. den QualiScheck in Rheinland-Pfalz, den Weiterbildungsscheck in Sachsen und Thüringen, den Qualifizierungsscheck in Hessen, den Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein und den Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen.

3. Was wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck werden bis zu 50% der Fortbildungskosten (Kurs- sowie Prüfungsgebühren) mit maximal 3.000€ pro Teilnehmer*in gefördert.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Arbeit: 0331 660 2200

VDSI-Punkte - Weiterbildungsnachweis (keine Förderung)

1. Was sind die VDSI-Punkte?
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, durch die Teilnahme an spezifischen Weiterbildungen Punkte für den VDSI-Weiterbildungsnachweis zu sammeln.

2. Wer kann den VDSI-Weiterbildungsnachweis beantragen?
VDSI-Punkte kann jedes Verbandsmitglied im VDSI für die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen erwerben.

3. Was wird gefördert?
Punkte können gesammelt werden in den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz). Mit insgesamt sechs Punkten innerhalb von 12 Monaten kann der Weiterbildungsnachweis erworben werden. Genauere Informationen sind auf der Website des VDSI zu finden.

Die von CQ anerkannten Weiterbildungen für VDSI-Punkte sind entsprechend mit der angerechneten Punktzahl gekennzeichnet.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI)
Kontakt: 0611 157550

Weiterbildungsprämie (Umschulungsprämie)
für Arbeitssuchende

1. Was ist die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie ermöglicht es allen Personen, die erfolgreich die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung einer Umschulung bestehen, mit Erfolgsprämien belohnt zu werden.

2. Wer kann die Weiterbildungsprämie beantragen?
Teilnehmer*innen von Umschulungen oder Vorbereitungslehrgängen auf die Externenprüfung, die zum Abschluss eines Ausbildungsberufs führen, können unter Erfüllung einiger Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie erhalten. Dabei muss die Umschulung nach dem 01.08.2016 begonnen haben und mindestens zwei Jahre andauern.

3. Was wird gefördert?
Bei erfolgreichem Bestehen einer Zwischenprüfung bei einer Kammer, werden 1.000€ ausgestellt. Für eine erfolgreiche Abschlussprüfung bei Umschulungen beträgt die Prämie 1.500€.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Agentur für Arbeit
Service-Hotline: 0800 4 555500 (kostenfrei)

Weiterbildungsstipendium

1. Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Mit dem Weiterbildungsstipendium unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung junge Menschen nach ihrer Berufsausbildung für eine weitere berufliche Qualifikation.

2. Wer kann das Weiterbildungsstipendium beantragen?
Um das Weiterbildungsstipendium erhalten zu können, muss eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf oder einem Fachberuf im Gesundheitswesen vorliegen. Bewerber*innen dürfen höchstens 24 Jahre alt sein. Zusätzlich muss das Prädikat „qualifiziert“ nachgewiesen werden durch

  • eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens der Note „gut“.
  • eine konkrete Erklärung eines Betriebes oder der Berufsschule.
  • die Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb auf beruflicher Ebene.

3. Was wird gefördert?
Es werden Zuschüsse für die Weiterbildung gestattet, jedoch muss auch immer ein Eigenanteil geleistet werden. Als Stipendiat*in können für den Förderzeitraum maximal 8.100€ zugeschossen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der SBB.

4. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Service-Hotline: 0228 62931 0

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